

Teilnahmebedingungen und Ablauf


Reglement
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Ausschreibung für Ensembles aus der Schweiz ab 3 Mitgliedern.
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Der Wettbewerb 2026 wird für folgende Besetzungen ausgeschrieben: Klaviertrio (Violine, Cello, Klavier), Klarinettentrio (Klarinette, Cello oder Viola, Klavier), Klavierquartett, Klavierquintett, Streichquartett, Bläserquintett, Bläserquintett und Klavier.
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Altersgrenze: Kein Ensemblemitglied darf älter als 32 Jahre sein. (Stichtag Geburtstag ist der 31. Oktober 1994)
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Mindestens die Hälfte der Mitglieder müssen Schweizer sein, ausländische Mitglieder müssen seit mindestens vier Jahren in der Schweiz leben. Für Ausnahmen von dieser Regelung kann ein begründetes Gesuch um Zulassung gestellt werden. Der Vorstand des Förderkreis Kammermusik Schweiz entscheidet aufgrund dieses Gesuchs abschliessend über die Zulassung zum Wettbewerb. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Preisträgerensembles von früheren Austragungen des Kammermusikwettbewerbs Paul Juon dürfen nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen.
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Alle Ensemblemitglieder müssen an einer professionellen Schule eingeschrieben sein oder einen professionellen Abschluss vorweisen können.
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Aufgrund der schriftlichen Bewerbung und einer Videoaufnahme von 8 bis 10 Minuten Dauer (freies Repertoire) entscheidet eine Vor-Jury über die Zulassung zum Wettbewerb. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar, Erklärungen dazu werden nicht gegeben. Es werden maximal 10 Ensembles zu einem öffentlichen Vorspiel vor einer renommierten internationalen Jury eingeladen.
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Die Videoaufnahme darf keine Schnitte enthalten. Die Ensembles reichen mit der Anmeldung einen Link zur Aufnahme ein (youtube oder vimeo).
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Anmeldeschluss ist der 20. September 2026. zur Anmeldung online
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Die eingeladenen Ensembles werden bis zum 30. September 2026 benachrichtigt.
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Die Einschreibegebühr pro Ensemble beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist erst gültig nach Zahlungseingang. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr bei nicht eingeladenen Ensembles, bei Verhinderung oder Absage ist ausgeschlossen.
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Die teilnehmenden Ensembles erkennen mit ihrer Anmeldung zum Wettbewerb die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Entscheidung der Vor-Jury und der Jury als verbindlich an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Das vorbereitete Programm soll eine Spieldauer von 50-60 Minuten haben. Darin enthalten sein muss ein vollständiges Werk des Schweizer Komponisten Paul Juon. Bei Werken von Juon, die eine Spieldauer von 25 Minuten überschreiten, darf ein Satz weggelassen werden. Dazu kommen zwei weitere Werke aus verschiedenen Epochen nach freier Wahl. Sollten die gewählten Werke nicht in die vorgegebene Programmdauer passen, darf von einem der zwei freigewählten Werke ein einzelner Satz ausgewählt werden.
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Repertoireliste der Werke von Paul Juon findet sich auf https://www.juon.org/paul_juon/werkverzeichnis/kammermusik/
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Das Vorspiel ist öffentlich, wobei die eingeladenen Ensembles das eingereichte Programm vollständig spielen.
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Aufgrund des öffentlichen Vorspiels wählt die Jury maximal drei Gewinnerensembles aus, die am Preisträgerkonzert dem Publikum, Konzertveranstaltern und der Presse vorgestellt werden.
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Das Preisträgerkonzert findet am 22. November 2026 um 17 Uhr in der Kunsthalle Appenzell statt. Anschliessend Apéro für die Konzertveranstalter, Musikerinnen und Musiker und weitere Gäste.
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Mit ihrer Anmeldung verpflichten sich die Ensembles, im Falle des Gewinns am Preisträgerkonzert aufzutreten. Andernfalls wird der Preis aberkannt.
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Unter den Gewinnerensembles gibt es keine Rangierung. Alle werden in die 3-jährige Konzertvermittlung aufgenommen.
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Das Preisgeld für die Gewinnerensembles beträgt CHF 2’000 pro Musikerin und Musiker.
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Für die beste Interpretation eines Werkes von Paul Juon wird ein Spezialpreis der Paul Juon Gesellschaft in der Höhe von CHF 2'000 verliehen.
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Falls das Preisträgerkonzert in Ton und/oder Bild mitgeschnitten wird, gilt die dafür erforderliche Einverständniserklärung der Gewinner-Ensembles mit der Anmeldung zum Wettbewerb als gegeben; das Gleiche gilt für die Übertragung der Senderechte. Die Gewinner-Ensembles haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.