top of page

Teilnahmebedingungen und Ablauf

Bläserquintett.jpg

Reglement

 

  • Ausschreibung für Ensembles aus der Schweiz ab 3 Mitgliedern.

 

  • Der Wettbewerb 2023 wird für folgende Besetzungen ausgeschrieben: Klaviertrio (Violine, Cello, Klavier), Klarinettentrio (Klarinette, Cello, Klavier), Klavierquartett, Klavierquintett, Streichquartett, Bläserquintett, Bläserquintett und Klavier.

 

  • Altersgrenze: Kein Ensemblemitglied darf älter als 32 Jahre sein. (Stichtag 1. September 2023)

 

  • Mindestens die Hälfte der Mitglieder müssen Schweizer sein, ausländische Mitglieder müssen seit mindestens vier Jahren in der Schweiz leben. Für Ausnahmen von dieser Regelung kann ein begründetes Gesuch um Zulassung gestellt werden. Der Vorstand des FKS entscheidet aufgrund dieses Gesuchs abschliessend über die Zulassung zum Wettbewerb. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

  • Alle Ensemblemitglieder müssen an einer professionellen Schule eingeschrieben sein oder einen professionellen Abschluss vorweisen können.

 

  • Aufgrund der schriftlichen Bewerbung und einer Videoaufnahme von 8 bis 10 Minuten Dauer (freies Repertoire) entscheidet eine Vor-Jury über die Zulassung zum Wettbewerb. Die Entscheidungen sind unanfechtbar, Erklärungen dazu werden nicht gegeben. Es werden maximal 14 Ensembles zu einem öffentlichen Vorspiel vor einer renommierten internationalen Jury eingeladen.

 

  • Die Videoaufnahme darf keine Schnitte enthalten. Die Ensembles reichen mit der Anmeldung einen Link zur Aufnahme ein (youtube oder vimeo).

 

  • Die eingeladenen Ensembles werden bis zum 20. September benachrichtigt.

  • Die Einschreibegebühr pro Ensemble beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist erst gültig nach Zahlungseingang. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr bei nicht eingeladenen Ensembles, bei Verhinderung oder Absage ist ausgeschlossen.

  • Die teilnehmenden Ensembles erkennen mit ihrer Anmeldung zum Wettbewerb die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen sowie die Entscheidung der Vor-Jury und der Jury als verbindlich an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • Das vorbereitete Programm von 50-60 Minuten Dauer muss ein vollständiges Werk des Schweizer Komponisten Paul Juon enthalten. Dazu zwei weitere Werke aus verschiedenen Epochen nach freier Wahl. Sollten die gewählten Werke nicht in die vorgegebene Programmdauer passen, darf von einem der zwei freigewählten Werke ein einzelner Satz ausgewählt werden.  

 

 

  • Die Jury wählt zum Vorspiel Teile aus dem eingereichten Programm mit einer Spieldauer von 30 bis 35 Minuten aus.

 

  • Aufgrund des öffentlichen Vorspiels wählt die Jury maximal drei Gewinnerensembles aus, die am Preisträgerkonzert dem Publikum, Konzertveranstaltern und der Presse vorgestellt werden.

 

  • Das Preisträgerkonzert findet am 22. Oktober 2023 um 12.15 Uhr als Lunchkonzert in der Kunsthalle Appenzell statt. Anschliessend Apéro für die Konzertveranstalter, Musikerinnen und Musiker und weitere Gäste.

 

  • Unter den Gewinnerensembles gibt es keine Rangierung. Alle werden in die 3-jährige Konzertvermittlung aufgenommen.

 

  • Das Preisgeld für die Gewinnerensembles beträgt CHF 2’000 pro Musikerin und Musiker.

 

  • Für die beste Interpretation eines Werkes von Paul Juon wird ein Spezialpreis der Paul Juon Gesellschaft in der Höhe von CHF 3'000 verliehen, gestiftet von Frau Myriam Gebert.

 

  • Falls das Preisträgerkonzert in Ton und/oder Bild mitgeschnitten wird, gilt die dafür erforderliche Einverständniserklärung der Gewinner-Ensembles mit der Anmeldung zum Wettbewerb als gegeben; das Gleiche gilt für die Übertragung der Senderechte. Die Gewinner-Ensembles haben keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung. 

Reglement Download als PDF

bottom of page